Die DGUV-Prüfung für Firmen-PKW: Alles, was Unternehmer 2025 wissen müssen

TL;DR – Das Wichtigste in Kürze

Firmen-PKW müssen jährlich nach DGUV Vorschrift 70 geprüft werden – zusätzlich zur HU. Als Unternehmer haften Sie persönlich bei Unfällen durch nicht genichtnichte Fahrzeuge. Die Prüfung dauert ca. 30 Minuten und sichert rechtlich ab.

Was ist die DGUV Vorschrift 70? Mehr als nur eine Formalität

Die DGUV Vorschrift 70, „Fahrzeuge“, ist eine Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie schreibt vor, dass jedes gewerblich genutzte Fahrzeug bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, durch eine sachkundige Person auf seinen betriebssicheren Zustand geprüft werden muss.

Der entscheidende Unterschied zur Hauptuntersuchung (HU) liegt im Prüfungsfokus:

    Warum ist die DGUV-Prüfung auch für PKW unerlässlich?

    Hier liegt das größte Missverständnis und das höchste Risiko für Unternehmer. Sobald ein PKW – egal ob Kombi, Limousine oder der Wagen des Geschäftsführers – für betriebliche Zwecke genutzt wird, gilt er rechtlich als Arbeitsmittel. Damit unterliegt er ohne Ausnahme der Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 70.

    Die Missachtung dieser Vorschrift kann im Schadensfall gravierende Konsequenzen haben:

Nach oben scrollen