Inspektion in der freien Werkstatt: Garantie?

Bleibt die Herstellergarantie bei einer Inspektion in der freien Werkstatt erhalten? Die rechtliche Lage und worauf Sie achten müssen.

Inspektion in der freien Werkstatt: Garantie?

Die wichtigste Frage bei Neuwagen und Gebrauchten mit Restgarantie

Wer ein Fahrzeug mit laufender Herstellergarantie oder Gebrauchtwagengarantie besitzt, steht vor einer wichtigen Entscheidung: Muss die Inspektion zwingend bei einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden, um den Garantieanspruch zu bewahren? Die Antwort ist eindeutig – und sie lautet: Nein. Aber die Details sind entscheidend.

Die rechtliche Grundlage: EU-Gruppenfreistellungsverordnung

Die EU-Verordnung Nr. 461/2010 (Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung) regelt den Wettbewerb im Automobilsektor und stellt klar: Ein Fahrzeughersteller darf die Garantie nicht allein deshalb verweigern, weil Wartungsarbeiten von einer freien Werkstatt durchgeführt wurden. Diese Regelung gilt seit 2003 und wurde 2010 erneuert.

Konkret bedeutet das: Solange die Inspektion nach Herstellervorgaben durchgeführt wird, mit Teilen in Erstausrüsterqualität oder gleichwertiger Qualität, und die Arbeiten fachgerecht dokumentiert werden, bleibt die Herstellergarantie bestehen.

Der Bundesgerichtshof hat diese Position in mehreren Urteilen bestätigt. Ein Hersteller, der die Garantie allein mit der Begründung “freie Werkstatt” ablehnt, handelt wettbewerbswidrig.

Die drei Voraussetzungen für den Garantieerhalt

1. Einhaltung der Herstellervorgaben

Jeder Hersteller definiert in seinen Wartungsplänen exakt, welche Arbeiten bei welchem Kilometerstand oder Zeitintervall durchzuführen sind. Diese Vorgaben sind verbindlich – unabhängig davon, wer die Arbeit ausführt.

Bei KFZ Dietrich haben wir über XENTRY (Mercedes-Benz), ODIS (VW/Audi/Skoda/Seat) und ISTA (BMW/Mini) direkten Zugriff auf die aktuellen, modellspezifischen Wartungspläne. Wir arbeiten nicht nach einem generischen Schema, sondern exakt nach den Vorgaben Ihres Fahrzeugs – einschließlich aller Sonderpositionen, die je nach Ausstattung, Motorvariante und Einsatzbedingungen variieren.

2. Verwendung geeigneter Teile

Die Herstellervorgaben schreiben für bestimmte Positionen spezifische Teilenummern oder Spezifikationen vor. Bei Motoröl beispielsweise ist die Herstellerfreigabe entscheidend (z. B. MB 229.51, VW 504 00, BMW LL-04). Beim Innenraumfilter, beim Bremsflüssigkeitstyp oder bei den Zündkerzen gelten ebenfalls spezifische Anforderungen.

Wir verwenden ausschließlich Teile, die den Herstellerspezifikationen entsprechen – entweder Original-Ersatzteile oder hochwertige Markenprodukte in Erstausrüsterqualität von Zulieferern wie Bosch, Mann+Hummel, NGK oder Continental. Jedes verwendete Teil wird auf der Rechnung mit Teilenummer und Hersteller dokumentiert.

3. Lückenlose Dokumentation

Der dritte und häufig unterschätzte Punkt: Die Dokumentation. Jede durchgeführte Arbeit muss nachweisbar sein – mit Datum, Kilometerstand, durchgeführten Positionen und verwendeten Teilen.

Wir dokumentieren jede Inspektion in dreifacher Form:

Digitales Serviceprotokoll: Ein detailliertes Protokoll aller durchgeführten Arbeiten, Messwerte und Prüfergebnisse, das Sie als PDF erhalten.

Eintrag im Serviceheft: Falls Ihr Fahrzeug noch ein physisches Serviceheft hat, stempeln wir es ab. Der Stempel unseres Meisterbetriebs ist rechtlich gleichwertig mit dem Stempel einer Vertragswerkstatt.

Digitales Serviceheft des Herstellers: Bei Mercedes-Benz können wir über XENTRY die durchgeführte Inspektion direkt im digitalen Serviceheft des Fahrzeugs vermerken. Bei BMW und VW-Konzern-Fahrzeugen dokumentieren wir die Wartung über ISTA bzw. ODIS im Condition Based Service (CBS) System.

Was Vertragswerkstätten nicht gerne hören

Die Vertragswerkstätten sind fachlich kompetent – das steht außer Frage. Aber sie sind nicht die einzigen, die eine fachgerechte Inspektion durchführen können. Der wesentliche Unterschied liegt im Zugang zu den Herstellersystemen.

Hier liegt unser entscheidender Vorteil als freie Werkstatt: Wir verfügen über die gleichen Diagnosesysteme wie die Vertragswerkstätten. XENTRY ist das System, mit dem jede Mercedes-Benz-Niederlassung arbeitet. ODIS wird in jeder VW/Audi/Skoda/Seat-Werkstatt eingesetzt. ISTA steht in jeder BMW/Mini-Werkstatt.

Das bedeutet: Wir können nicht nur die mechanischen Wartungsarbeiten durchführen, sondern auch alle softwareseitigen Schritte – Serviceintervall-Reset, Ölservice-Reset, Condition Based Service Aktualisierung und die Dokumentation im digitalen Serviceheft.

Was passiert, wenn der Hersteller die Garantie dennoch ablehnt?

In der Praxis kommt es selten vor, dass ein Hersteller die Garantie bei fachgerecht dokumentierter Wartung ablehnt. Sollte es dennoch geschehen, haben Sie mehrere Optionen:

  1. Schriftlicher Widerspruch unter Verweis auf die EU-Gruppenfreistellungsverordnung und die BGH-Rechtsprechung
  2. Einschaltung einer Schlichtungsstelle (z. B. Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes)
  3. Rechtliche Schritte – die Beweislast liegt beim Hersteller, nachzuweisen, dass die freie Werkstatt den Schaden verursacht hat

Unsere lückenlose Dokumentation mit Messwerten, Teilenummern und Fotodokumentation stellt sicher, dass Sie im Streitfall auf einer soliden Beweisgrundlage stehen.

Anschlussgarantie und Gebrauchtwagengarantie

Neben der Herstellergarantie gibt es Anschlussgarantien und Gebrauchtwagengarantien, die von Drittanbietern oder vom Handel angeboten werden. Auch hier gilt grundsätzlich: Die Wartung muss nach Herstellervorgaben erfolgen, aber die Werkstattwahl ist frei.

Lesen Sie dennoch die Garantiebedingungen sorgfältig. Einige Anschlussgarantien enthalten spezifische Klauseln zur Wartungsdokumentation oder zu den Wartungsintervallen. Wenn Sie unsicher sind, bringen Sie die Garantiebedingungen zum Inspektionstermin mit – wir prüfen gemeinsam, ob alle Anforderungen erfüllt sind.

Garantie und Gewährleistung: Ein Unterschied

Häufig werden Garantie und Gewährleistung verwechselt. Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist gesetzlich geregelt und gilt unabhängig von der Werkstattwahl. Sie greift bei Mängeln, die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorhanden waren, und beträgt zwei Jahre ab Kaufdatum.

Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers, deren Umfang und Bedingungen vertraglich festgelegt werden. Nur hier stellt sich die Frage der Werkstattwahl – und die Antwort ist, wie dargelegt, eindeutig.

Unser Angebot an Sie

Wenn Ihr Fahrzeug noch unter Garantie steht und die nächste Inspektion ansteht, sprechen Sie uns an. Wir führen die Inspektion nach Herstellervorgaben durch, verwenden spezifikationsgerechte Teile und dokumentieren alles lückenlos – digital, im Serviceheft und, wo möglich, direkt im Herstellersystem.

Sie erhalten die gleiche fachliche Qualität wie in der Vertragswerkstatt, verbunden mit der persönlichen Betreuung eines Meisterbetriebs. Ihre Garantie bleibt vollständig erhalten.

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