Wer sein Fahrzeug optimiert hat, steht früher oder später vor der Frage: Besteht mein Auto die nächste Abgasuntersuchung (AU) noch? Die Antwort hängt nicht davon ab, ob Tuning grundsätzlich ein Problem ist – sie hängt davon ab, was konkret verändert wurde und wie die Maßnahme ausgeführt wurde. Pauschale Aussagen in beide Richtungen sind falsch. Was zählt, ist die technische Substanz.
Was die AU tatsächlich prüft
Die Abgasuntersuchung nach §29 StVZO prüft bei Benzinmotoren Kohlenmonoxid (CO) und Lambdawert, bei Dieselmotoren die Partikeltrübung (Opazität). Seit OBD-AU (ab Fahrzeugerstzulassung 2006 für Diesel, 2004 für Benziner) kommt eine Auslesung der On-Board-Diagnose hinzu: Das Steuergerät wird auf aktive und gespeicherte Fehlercodes sowie den Status der Abgasreinigungssysteme abgefragt.
Diese zweistufige Prüfung ist der Schlüssel zum Verständnis: Selbst wenn die Abgaswerte am Auspuff die Grenzwerte einhalten, führt ein aktiver Fehlercode im Steuergerät – insbesondere an abgasrelevanten Systemen – zur Verweigerung der AU-Bescheinigung.
Welche Maßnahmen die AU in der Regel bestehen
Kennfeldoptimierung ohne Systemeingriffe: Eine reine Kennfeldanpassung, die keine abgasrelevanten Steuergeräteparameter jenseits der Kalibrierbereiche verändert und keine Diagnosecodes provoziert, ist AU-kompatibel – sofern die Abgaswerte am Auspuff im Rahmen bleiben. Bei Dieselmotoren bedeutet das: Die Trübungsmessung im Vollgasausstoß muss den Grenzwert einhalten. Eine aggressive Mehreinspritzung, die Schwarzrauch erzeugt, fällt durch.
Leistungssteigerung innerhalb der Motorcharakteristik: Wer mehr Drehmoment aus einem CDI herausholt, ohne den Rauchgrenzwert zu überschreiten, besteht die AU. Der Grenzwert für die Partikeltrübung ist nicht motorleistungsbezogen – er ist ein absoluter Messwert.
Welche Maßnahmen die AU gefährden
DPF-Entfernung: Wer den Dieselpartikelfilter (DPF) aus dem Abgasstrang entfernt oder den Regenerationszyklus im Steuergerät deaktiviert, scheitert an der OBD-Auslesung – das System erkennt den fehlenden DPF und setzt einen permanenten Fehlercode. Zusätzlich überschreiten die Partikelemissionen ohne DPF die Grenzwerte erheblich.
EGR-Abschaltung (Abgasrückführung): Die vollständige Deaktivierung der Abgasrückführung über eine physische Absperrung oder eine OBD-sichtbare Parametersetzung führt bei der AU zur Beanstandung. Kennfeldanpassungen, die die AGR im Teillastbereich belassen, aber unter Last reduzieren, können AU-kompatibel sein – das ist eine Frage der Implementierung.
Lambdakalibrierung außerhalb des Fensters (Benziner): Wird der Lambda-Regelkreis so modifiziert, dass der Katalysator nicht mehr effizient arbeitet, steigen CO-Werte und HC-Emissionen über die Grenzwerte.
Diagnose vor Tuning: Der richtige Weg
Wer vor einer Leistungsoptimierung eine vollständige Systemanalyse des Fahrzeugs durchführt, kennt den Ausgangszustand: keine gespeicherten Fehlercodes, Injektoren im Sollbereich, Turbolader ohne Undichtigkeit, AGR funktional. Nur auf dieser Grundlage lässt sich eine Optimierung umsetzen, die den Ursprungszustand nicht verschlechtert.
Wir führen bei ND Tuning Leistungsoptimierungen immer mit vorheriger Diagnose und nachfolgender Prüfstandmessung durch. Wenn Sie wissen möchten, was an Ihrem Fahrzeug möglich ist – ohne AU-Risiko –, sprechen Sie uns an: 05505 5236.