Falsches Aufstellen des Warndreiecks ist die häufigste Ursache für Sekundärunfälle bei Pannen.
Gesetzliche Pflicht: Was im Fahrzeug sein muss
- Warndreieck (Pflicht in Deutschland, §53a StVZO)
- Warnweste (Pflicht für alle Insassen in Deutschland seit 2014)
- Verbandskasten (Pflicht, §35h StVZO)
Abstände beim Aufstellen
Autobahn: 150 m hinter dem Fahrzeug. Bei schlechter Sicht (Nebel, Nacht): möglichst weiter weg, aber Eigenschutz hat Vorrang.
Landstraße: 100 m hinter dem Fahrzeug.
Innerorts: 50 m hinter dem Fahrzeug.
Richtige Reihenfolge
- Warnblinkanlage einschalten – sofort nach Pannensituation
- Fahrzeug auf Seitenstreifen fahren (wenn möglich)
- Warnweste anlegen – BEVOR Sie das Fahrzeug verlassen
- Motor abstellen
- Warndreieck aufstellen – in Fahrtrichtung rückwärts gehend, Dreieck immer vom Fahrzeug weg halten (damit Sie selbst sichtbar bleiben)
- Nicht zwischen Fahrzeug und fließendem Verkehr stehen
Wann Sie im Fahrzeug bleiben sollten
Auf der Autobahn: Wenn kein sicherer Weg zum Seitenstreifen möglich ist. Leitplanke als Schutzbarriere nutzen. Niemals auf dem Standstreifen stehen – Unfallrisiko extrem hoch.
Notruf 112: Standort (Autobahn-Kilometer, Fahrtrichtung) angeben.
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