Klimaservice beim neuen Auto – und der Kostenvoranschlag ist doppelt so hoch wie beim Vorgänger. Der Grund: R1234yf.
Warum das neue Kältemittel teurer ist
Die EU-Klimaschutzverordnung hat R134a (GWP: 1430) als Kältemittel in Neufahrzeugen verboten. Ab 2017 ist R1234yf (GWP: 4) Pflicht. Das neue Kältemittel ist deutlich klimafreundlicher – aber in der Herstellung aufwendiger und damit im Einkauf teurer.
Kostenunterschied in der Praxis: R134a ~10–12 €/kg, R1234yf ~50–80 €/kg. Ein Fahrzeug braucht je nach Modell 400–900 g Kältemittel.
Systeme sind nicht kompatibel
R134a und R1234yf dürfen nicht gemischt werden. Kompressoröle sind unterschiedlich. Servicestationen haben getrennte Kreisläufe – eine R1234yf-Servicestation kostet deutlich mehr als eine R134a-Station.
Wichtig: R1234yf ist leicht brennbar. Servicestationen für R1234yf haben Sicherheitsanforderungen die über R134a hinausgehen.
Welches Fahrzeug hat welches Kältemittel?
- Baujahr bis 2016: meist R134a
- Baujahr 2017–2019: Übergangsphase, Modell prüfen
- Baujahr ab 2020: überwiegend R1234yf
Typenschild im Motorraum zeigt welches Kältemittel verwendet wird. Immer prüfen bevor befüllt wird.
Klimaservice nötig? Per WhatsApp Fahrzeug und Baujahr nennen – wir prüfen Kältemitteltyp und nennen Kostenvoranschlag.