Die häufigste Frage beim Steinschlag: „Was kostet mich das selbst?” Die Antwort hängt davon ab, ob es sich um eine Reparatur oder einen Tausch handelt, und welche Kaskoklausel der Vertrag enthält.
Steinschlag-Reparatur: meistens ohne Eigenanteil
Die meisten Teilkasko-Verträge enthalten eine Klausel, die Steinschlag-Reparaturen (wenn der Schaden reparierbar ist) komplett übernimmt – ohne Selbstbeteiligung. Das gilt auch, wenn der Teilkasko-Vertrag ansonsten eine Selbstbeteiligung von 150–300 € vorsieht.
Grund: Die Reparatur ist für die Versicherung billiger als ein vollständiger Tausch. Deshalb gibt es den Anreiz, die Reparatur zu fördern.
Praktisch: Wenn der Steinschlag reparierbar ist (kleiner als 3 cm, kein Riss), ist die Reparatur oft wirklich kostenlos für Sie.
Scheibentausch über Kasko: Selbstbeteiligung beachten
Bei vollständigem Scheibentausch gilt die normale Selbstbeteiligung des Teilkasko-Vertrags. Prüfen Sie Ihren Vertrag: Viele Anbieter bieten spezielle „Glasbruch ohne SB”-Klauseln an.
Wichtig: Scheibentausch muss der Versicherung gemeldet werden, bevor die Reparatur beginnt, damit die Kaskoabwicklung funktioniert. Wir koordinieren die Meldung und rechnen direkt ab.
Was die Versicherung nicht übernimmt
ADAS-Kalibrierung (Kamerakalibrierung nach Scheibentausch) ist nicht immer automatisch inbegriffen – obwohl sie technisch zwingend notwendig ist. Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob die Kalibrierung mitversichert ist. Bei guten Tarifen ja, bei günstigen Tarifen manchmal nicht.
Unser Ablauf bei Kaskoabwicklung
- Sie informieren uns – Fahrzeug und Schadenbild
- Wir beurteilen: Reparatur oder Tausch?
- Wir kontaktieren Ihre Versicherung und holen die Freigabe ein
- Reparatur oder Tausch bei uns – Sie zahlen nur ggf. Ihre SB
- Direkte Abrechnung zwischen uns und der Versicherung
Steinschlag oder Scheibenschaden? Per WhatsApp Foto des Schadens schicken – wir beurteilen Reparierbarkeit und klären die Kaskoabwicklung.