Windschutzscheibe tauschen und ADAS-Kalibrierung – wann ist sie Pflicht?

Nach Scheibentausch muss die Frontkamera für Spurassistent, Abstandsregeltempomat und Notbremsassistent neu kalibriert werden. Wann und warum das zwingend notwendig ist.

Windschutzscheibe tauschen und ADAS-Kalibrierung – wann ist sie Pflicht?

Scheibentausch ist nicht mehr nur Glasarbeit. Sobald eine Frontkamera verbaut ist, ist Kalibrierung nach dem Tausch Pflicht – nicht optional.

Welche Fahrzeuge betroffen sind

Alle Fahrzeuge mit Frontkamera hinter der Windschutzscheibe benötigen Kalibrierung nach Scheibentausch:

  • Spurhalteassistent (LKA): Kamera muss genau geradeaus ausgerichtet sein. Toleranz: <0,5°
  • Abstandsregeltempomat (ACC) mit Kamera: Entfernungsberechnung korreliert mit Kamerawinkel
  • Notbremsassistent (AEB/FCW): Falsch kalibrierte Kamera → zu spätes oder zu frühes Auslösen
  • Verkehrszeichenerkennung: Kamerawinkel beeinflusst Erkennungsgenauigkeit

Fahrzeuge ab ca. 2015 aufwärts sind fast alle betroffen. Bei neueren: Lidar, Radar und Kamera kombiniert – oft auch Radarmodul hinter Kühlergrill kalibrieren.

Statische vs. dynamische Kalibrierung

Statisch: Fahrzeug steht, Kalibriertafel wird in definiertem Abstand und Winkel vor das Fahrzeug gestellt. Herstellerspezifisches Diagnosesystem steuert die Prozedur. Dauer: 20–45 Minuten.

Dynamisch: Fahrzeug fährt mit aktiver Kalibrierungsprozedur über kalibrierte Strecke (gerade Straße, gute Fahrbahnmarkierung). Diagnosesystem lernt Kameraposition aus Fahrspurmarkierungen. Dauer: 5–15 km Fahrt.

Manche Hersteller fordern beide (erst statisch, dann dynamisch).

Risiko ohne Kalibrierung

Assistenzsysteme arbeiten mit falschen Referenzwinkeln. In der Praxis: Spurhalteassistent greift falsch ein, Abstandstempomat reagiert ungenau, Notbremsung kann zu spät oder zu früh auslösen.

Haftungsrechtlich kritisch: Bei Unfall mit aktiven Assistenzsystemen – fehlende Kalibrierung nach Scheibentausch kann Versicherungsschutz beeinflussen.


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