Scheibentausch ist nicht mehr nur Glasarbeit. Sobald eine Frontkamera verbaut ist, ist Kalibrierung nach dem Tausch Pflicht – nicht optional.
Welche Fahrzeuge betroffen sind
Alle Fahrzeuge mit Frontkamera hinter der Windschutzscheibe benötigen Kalibrierung nach Scheibentausch:
- Spurhalteassistent (LKA): Kamera muss genau geradeaus ausgerichtet sein. Toleranz: <0,5°
- Abstandsregeltempomat (ACC) mit Kamera: Entfernungsberechnung korreliert mit Kamerawinkel
- Notbremsassistent (AEB/FCW): Falsch kalibrierte Kamera → zu spätes oder zu frühes Auslösen
- Verkehrszeichenerkennung: Kamerawinkel beeinflusst Erkennungsgenauigkeit
Fahrzeuge ab ca. 2015 aufwärts sind fast alle betroffen. Bei neueren: Lidar, Radar und Kamera kombiniert – oft auch Radarmodul hinter Kühlergrill kalibrieren.
Statische vs. dynamische Kalibrierung
Statisch: Fahrzeug steht, Kalibriertafel wird in definiertem Abstand und Winkel vor das Fahrzeug gestellt. Herstellerspezifisches Diagnosesystem steuert die Prozedur. Dauer: 20–45 Minuten.
Dynamisch: Fahrzeug fährt mit aktiver Kalibrierungsprozedur über kalibrierte Strecke (gerade Straße, gute Fahrbahnmarkierung). Diagnosesystem lernt Kameraposition aus Fahrspurmarkierungen. Dauer: 5–15 km Fahrt.
Manche Hersteller fordern beide (erst statisch, dann dynamisch).
Risiko ohne Kalibrierung
Assistenzsysteme arbeiten mit falschen Referenzwinkeln. In der Praxis: Spurhalteassistent greift falsch ein, Abstandstempomat reagiert ungenau, Notbremsung kann zu spät oder zu früh auslösen.
Haftungsrechtlich kritisch: Bei Unfall mit aktiven Assistenzsystemen – fehlende Kalibrierung nach Scheibentausch kann Versicherungsschutz beeinflussen.
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