Ein Steinschlag auf der Autobahn, ein feiner Riss in der Windschutzscheibe – und sofort stellt sich die Frage: Was übernimmt die Versicherung, was bleibt an mir hängen? Wer eine Vollkaskoversicherung mit Glasdeckung abgeschlossen hat, ist in einer komfortablen Ausgangslage. Doch die Abläufe sind vielen Fahrzeughaltern nicht geläufig. Hier erfahren Sie, was tatsächlich passiert – von der Schadensmeldung bis zur fertig reparierten oder getauschten Scheibe.
Was die Vollkasko bei Glasschäden leistet
Windschutzscheibenreparaturen und -tausche gelten in der Kfz-Versicherung als Teilkaskoschäden. Das bedeutet: Selbst wer nur eine Teilkasko abgeschlossen hat, ist bei Steinschlag-Schäden in der Regel abgesichert – ohne Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Die Vollkasko bietet dieselbe Abdeckung, geht aber darüber hinaus.
Entscheidend ist, ob Ihr Vertrag eine explizite Glasdeckung enthält. Die meisten modernen Kfz-Verträge beinhalten diese – im Zweifel lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder ein kurzes Gespräch mit Ihrer Versicherung, bevor Sie die Werkstatt aufsuchen.
Direktabrechnung: Der Standardweg ist die Direktabrechnung zwischen Werkstatt und Versicherung. Sie erteilen der Werkstatt einen Auftrag, die Werkstatt rechnet direkt mit Ihrem Versicherer ab. Sie selbst zahlen im Regelfall nur die vereinbarte Selbstbeteiligung – sofern Ihr Vertrag eine solche vorsieht. Manche Versicherer verzichten bei Scheibenreparaturen vollständig auf die Selbstbeteiligung, da eine Reparatur deutlich weniger kostet als ein Tausch.
Reparatur oder Tausch – die entscheidende Frage
Nicht jeder Steinschlag erfordert einen Scheibentausch. Die Reparatur – das Auffüllen des Schadens mit einem speziellen Kunstharz unter Vakuum – ist eine vollwertige Instandsetzungsmethode, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Schaden ist kreisförmig mit einem Durchmesser von maximal 25–30 mm
- Der Riss befindet sich nicht im direkten Sichtfeld des Fahrers (Bereich hinter dem Lenkrad, etwa 29 cm × 14 cm)
- Es ist kein zweiter Schaden vorhanden, der eine Schwächung der Scheibe bewirkt
- Die Scheibe ist nicht durch Feuchtigkeit oder Frost von innen beschlagen
Liegt einer dieser Ausschlussgründe vor, ist ein Scheibentausch die fachgerechte Lösung. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Fahrzeug über eine Kamera oder Sensoren an der Windschutzscheibe verfügt: Nach einem Scheibentausch ist eine ADAS-Kalibrierung obligatorisch – ein Schritt, der herstellerspezifische Diagnosesoftware erfordert und nicht übersprungen werden darf.
So läuft der Prozess ab
- Schaden fotografieren und der Versicherung melden
- Schadennummer vom Versicherer anfordern
- Werkstatt kontaktieren und Schadennummer mitteilen
- Direktabrechnung wird von der Werkstatt eingeleitet
- Reparatur oder Tausch – je nach Schadenbild
Bei Fahrzeugen mit XENTRY-, ODIS- oder ISTA-pflichtiger Kamerakalibrierung kümmern wir uns um den vollständigen Ablauf – von der Scheibenreparatur über den Klebeprozess bis zur Kalibrierung Ihrer Assistenzsysteme.
Haben Sie einen Steinschlag und sind unsicher, ob Ihr Schaden reparierbar ist? Sprechen Sie uns an. KFZ Dietrich in Hardegsen berät Sie zum Schadenbild und koordiniert bei Bedarf die Direktabrechnung mit Ihrer Versicherung. Erreichbar unter 05505 5236.