“Totalschaden” klingt nach Schrottreihe – ist aber ein rechtlicher Begriff mit spezifischer Bedeutung.
Was wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet
Ein Fahrzeug gilt als wirtschaftlicher Totalschaden wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert (WBW) des Fahrzeugs übersteigen. Das hat nichts damit zu tun ob das Fahrzeug technisch reparierbar ist.
Beispiel: Fahrzeug WBW 8.000 €, Reparaturkosten 10.000 € → wirtschaftlicher Totalschaden. Technisch lässt sich das Fahrzeug reparieren – aber die Versicherung zahlt nur den WBW (abzüglich Restwert).
Die 130%-Regel
Ausnahme: Wenn der Geschädigte ein besonderes Interesse an der Weiternutzung seines Fahrzeugs hat (z.B. Sonderausstattung, bekannte Zuverlässigkeit, persönlicher Wert), darf er bis zu 130% des WBW als Reparaturkosten einfordern.
Bedingungen: Fahrzeug muss vor dem Unfall ordentlich gewartet gewesen sein, Reparatur muss fachgerecht erfolgen, Fahrzeug muss mindestens 6 Monate danach genutzt werden.
Wann Reparatur trotz “Totalschaden” sinnvoll ist
Fahrzeuge mit sehr gutem Zustand und niedriger Laufleistung: WBW wird von Gutachtern oft zu niedrig angesetzt. Eigene Recherche auf Fahrzeugbörsen kann helfen den realen Marktwert zu dokumentieren.
Fahrzeuge mit besonderem Wert (seltene Ausstattung, Youngtimer, emotionaler Wert): 130%-Regel nutzen.
Was wir dabei leisten
Fachgerechte Reparatur mit Dokumentation (Foto-Protokoll, Prüfbericht), Abstimmung mit Gutachter und Versicherung, Unterstützung bei Wiederbeschaffungswert-Feststellung. Ein fairerer Umgang mit Ihrem Fahrzeug als eine reine Restwert-Orientierung.
Unfallschaden-Beurteilung oder Reparatur? Fahrzeug und Schadenbeschreibung per WhatsApp – wir schauen uns das ehrlich an.