“Von O bis O” – die alte Faustformel für den Reifenwechsel (Oktober bis Ostern) beschreibt den traditionellen Zeitraum, hat aber nichts mit gesetzlicher Pflicht zu tun. Deutschland kennt keine kalendarische Winterreifenpflicht – stattdessen gilt die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fährt, verstößt gegen die StVO.
Rechtliche Grundlage
§ 2 Abs. 3a StVO: “Wer ein Kraftfahrzeug führt, muss Reifen verwenden, die unter den gegebenen Wetterverhältnissen einen sicheren Fahrbetrieb gewährleisten. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ist das Fahren nur erlaubt, wenn an dem Kraftfahrzeug Reifen montiert sind, die das Alpinsymbol (Schneeflocke im Bergpeak) tragen.”
Das Alpinsymbol (3PMSF – Three Peak Mountain Snowflake) ist der relevante Nachweis. Das Wort “M+S” allein ist seit 2018 nicht mehr ausreichend für die Winterreifenpflicht.
Wann wechseln?
Als Orientierung für Südniedersachsen: Mitte Oktober bis Anfang April. Ausschlaggebend ist nicht das Datum, sondern die zu erwartende Wetterlage. Wer früh wechselt, ist auf der sicheren Seite.
Praktischer Anhaltspunkt: Dauerhafte Temperaturen unter 7 °C sind der Schwellenwert, bei dem Sommerreifen in ihrer Gummimischung zu hart werden und schlechtere Grip-Werte liefern als Winterreifen – auch auf trockenem Asphalt.
Ganzjahresreifen: Kompromiss mit Grenzen
Ganzjahresreifen (All-Season) tragen das 3PMSF-Symbol und sind rechtlich für Winterverhältnisse zugelassen. Sie sind ein vernünftiger Kompromiss für Fahrzeuge mit geringer Jahreskilometerleistung oder für Klimate mit milden Wintern.
Technisch gilt: Bei echten Winterbedingungen (Neuschnee, Eis) ist ein spezialisierter Winterreifen leistungsfähiger als ein Ganzjahresreifen. Bei hohen Sommertemperaturen (+25 °C) ist ein Sommerreifen dem Ganzjahresreifen überlegen.
Für gewerbliche Nutzer mit hoher Jahreskilometerleistung und täglichem Betrieb in Südniedersachsen: Saisonreifen bieten in der Regel den besseren Kompromiss aus Leistung und Reifenlebensdauer.
Was beim Reifenwechsel passiert und kontrolliert wird
Ein korrekter Reifenservice umfasst mehr als nur das Radmontieren:
- Radeinlagerung mit Positionskennzeichnung (Vorne Links etc.)
- Reifenzustand prüfen: Profiltiefe messen, Seitenwand auf Beschädigungen
- Bremsanlage Sichtprüfung (günstige Gelegenheit bei abgenommenem Rad)
- Radbolzen auf Zustand und korrektes Anzugsdrehmoment
- Reifendruckkontrollsystem (RDKS) einlernen bei Direktsystemen
- Reifendruck auf Winterbetrieb einstellen (oft 0,1–0,2 bar über Sommerwert)
RDKS: Sensor-Service beim Reifenwechsel
Fahrzeuge mit direktem RDKS (Sensoren im Reifen, Pflicht ab 2014 für Neuwagen) müssen beim Reifenwechsel die neuen Sensoren im Steuergerät einlernen. Ohne Einlern-Vorgang zeigt das System dauerhaft eine Warnmeldung. Dieser Schritt erfordert Diagnosesoftware.
Reifenwechsel-Service in Hardegsen mit Einlagerung, Profilprüfung und RDKS-Einlernen. Termin: 05505 5236.