Wohnmobil-Gasanlagen sind sicherheitstechnisch überprüfungspflichtig – und bei der Hauptuntersuchung ein häufiger Mängelpunkt.
Gesetzliche Prüfpflicht
Gasanlagen in Fahrzeugen müssen nach EN 1949 (früher DVGW-Regelwerk G 607) alle zwei Jahre durch einen anerkannten Sachkundigen geprüft werden. Die Prüfbescheinigung (Prüfplakette) muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
Beim TÜV/Dekra HU-Termin: Die Gasanlage selbst wird nicht vollständig geprüft – aber fehlende Prüfplakette oder sichtbare Mängel können zur Mängelfeststellung führen.
Was bei der Gas-Prüfung geprüft wird
- Drucktest der gesamten Anlage (Leitungen, Verschraubungen, Anschlüsse)
- Zustand des Gasreglers (Ablaufdatum beachten – oft 10 Jahre)
- Zustand der Gasleitungen (Kupfer/flexibel)
- Sicherheitsventile und Absperrventile
- Belüftung des Gaskasten/Gasfachs
- Gasflammen-Dichtheit der Verbraucher (Herd, Heizung, Kühlschrank)
Häufig beanstandete Mängel
- Gasregler abgelaufen (kein Datum sichtbar oder Datum überschritten)
- Flexible Schläuche gealtert oder geknict
- Gaskasten nicht ordnungsgemäß belüftet
- Gasschlauch Kühlschrank – falscher Typ oder zu alt
Kosten und Wer darf prüfen
Prüfung durch DVGW-zertifizierten Sachkundigen oder Fachbetrieb. Kosten: 80–150 €. Eine Reparatur nach Beanstandung ist oft günstiger als geschätzt – viele Mängel sind Schlauch-/Regler-Austausch.
Wohnmobil-Gasanlage prüfen lassen oder Mängel beheben? Per WhatsApp Fahrzeug und letztes Prüfdatum nennen – wir koordinieren Termin.