Wohnmobil Gasanlage – Prüfpflicht, Intervalle und was der TÜV dabei prüft

Gasanlage im Wohnmobil: Prüfpflicht alle 2 Jahre nach DVGW und TÜV-Hauptuntersuchung. Was geprüft wird, was häufig beanstandet wird und was die Reparatur kostet.

Wohnmobil Gasanlage – Prüfpflicht, Intervalle und was der TÜV dabei prüft

Wohnmobil-Gasanlagen sind sicherheitstechnisch überprüfungspflichtig – und bei der Hauptuntersuchung ein häufiger Mängelpunkt.

Gesetzliche Prüfpflicht

Gasanlagen in Fahrzeugen müssen nach EN 1949 (früher DVGW-Regelwerk G 607) alle zwei Jahre durch einen anerkannten Sachkundigen geprüft werden. Die Prüfbescheinigung (Prüfplakette) muss im Fahrzeug mitgeführt werden.

Beim TÜV/Dekra HU-Termin: Die Gasanlage selbst wird nicht vollständig geprüft – aber fehlende Prüfplakette oder sichtbare Mängel können zur Mängelfeststellung führen.

Was bei der Gas-Prüfung geprüft wird

  • Drucktest der gesamten Anlage (Leitungen, Verschraubungen, Anschlüsse)
  • Zustand des Gasreglers (Ablaufdatum beachten – oft 10 Jahre)
  • Zustand der Gasleitungen (Kupfer/flexibel)
  • Sicherheitsventile und Absperrventile
  • Belüftung des Gaskasten/Gasfachs
  • Gasflammen-Dichtheit der Verbraucher (Herd, Heizung, Kühlschrank)

Häufig beanstandete Mängel

  • Gasregler abgelaufen (kein Datum sichtbar oder Datum überschritten)
  • Flexible Schläuche gealtert oder geknict
  • Gaskasten nicht ordnungsgemäß belüftet
  • Gasschlauch Kühlschrank – falscher Typ oder zu alt

Kosten und Wer darf prüfen

Prüfung durch DVGW-zertifizierten Sachkundigen oder Fachbetrieb. Kosten: 80–150 €. Eine Reparatur nach Beanstandung ist oft günstiger als geschätzt – viele Mängel sind Schlauch-/Regler-Austausch.


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