Die Gas-Anlage im Wohnmobil ist komfortabel – aber eine regelmäßige Prüfung ist Pflicht und Sicherheitsvorsorge.
Gasprüfung: Wann und warum
In Deutschland müssen Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden (DVGW-Regelwerk G 607). Bei gewerblicher Vermietung: jährlich.
Die Prüfung ist kein bürokratischer Akt – undichte Gas-Anlagen sind eine reale Gefahr: Propan/Butan ist schwerer als Luft, sammelt sich in Vertiefungen und kann sich entzünden.
Was bei der Gasprüfung kontrolliert wird
- Dichtheit aller Verbindungen (Druckabfall-Test)
- Zustand der Schläuche (Risse, Verhärtung, Abknicken)
- Druckregler: Auslieferungsdruck, Datum (Wechsel nach 10 Jahren empfohlen)
- Absperreinrichtungen funktionstüchtig
- Gaswarner vorhanden und funktionierend (keine Prüfpflicht, aber empfohlen)
- Belüftungsöffnungen nicht verstopft
Häufige Mängel
Verhärtete Schläuche: Gummi-Gasschläuche altern und werden spröde. Risse nicht immer sichtbar – Drucktest zeigt Leckage. Tausch alle 10 Jahre empfohlen.
Druckregler überaltert: Datum auf dem Regler. Ältere Modelle können Druckspitzen nicht mehr korrekt dämpfen.
Belüftung zugestellt: Schubladen oder Verkleidungen die die Gasbereich-Belüftung abdecken. Bei Leckage kann Gas nicht entweichen.
Sicher mit Gas fahren
Im Tunnel und auf Fähren: Gas abstellen. Nicht weil gesetzlich immer vorgeschrieben, aber weil Schlauchdurch-Risse bei Erschütterungen entstehen können und im Tunnel oder unter Deck kritisch sind.
Gaswarner: sinnvolle Ergänzung, keine Pflicht. Reagiert auf Propan/Butan-Konzentration ab ~20% der Explosionsgrenze.
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